Durch die aktuelle Fassung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Teilnahme am Training jetzt wie folgt geregelt:

  • bei
    „Gelb“ – Teilnahme am Sportbetrieb nur geimpft, genesen oder (ungeimpft oder ungenesen) mit maximal 48 Stunden altem PCR-Test
  • „Rot“ – Teilnahme am Sportbetrieb nur geimpft oder genesen.

Das StMGP hat am 06.11.2021 die Warnstufe „Gelb“ bekannt geben. Die verschärften Maßnahmen für „Gelb“ treten ab Sonntag, 07.11.2021 in Kraft.

Aufgrund der bisherigen Entwicklung wird man zudem davon ausgehen müssen, dass bereits in nächster Zeit der Schwellenwert für die Warnstufe „Rot“ erreicht werden wird.

Zusatz:

Seit 09.11.2021 steht die Corona Ampel auf „Rot“.
Am Sportbetrieb dürfen daher nur noch Personen mit 2G (geimpft, genesen) teilnehmen.
Die Nachweise müssen von uns kontrolliert werden, so das noch nicht geschehen ist.

Wir bitten um Beachtung!“