+++ Änderung der Zutrittsregeln im RRC +++
Durch die aktuelle Fassung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Teilnahme am Training jetzt wie folgt geregelt: bei„Gelb“ – Teilnahme am Sportbetrieb nur geimpft, genesen oder (ungeimpft oder ungenesen) mit
